Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und IntegrationKommunalwahlen 2026
Am 8. März 2026 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Hier finden Sie einige Informationen zu den Kommunalwahlen am 8. März 2026.
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Wählen bei den Kommunalwahlen in Bobingen
Bei den Gemeindewahlen in Bobingen geht es um die Wahlen von Stadtrat und Bürgermeister. Darüber hinaus geht es bei den Landkreiswahlen um die Wahlen von Kreisrat und Landrat.
Beachten Sie beim Ausfüllen der Stimmzettel folgende Punkte:
Stimmzettel
Es gibt vier Stimmzettel
- einen gelben Stimmzettel für die Wahl des Ersten Bürgermeisters
- einen grünen Stimmzettel für die Wahl des Stadtrats
- einen hellblauen Stimmzettel für die Wahl des Landrats
- einen weißen Stimmzettel für die Wahl des Kreistags
Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen mit den Namen und Berufen aller kandidierenden Personen in nummerierter Reihenfolge (Listenplatz) aufgeführt.
Stimmenzahl
- Für die Wahl des Ersten Bürgermeisters haben Sie genau eine Stimme und dürfen auch nur eine Person ankreuzen.
- Für den Stadtrat haben Sie 24 Stimmen.
- Für die Wahl des Landrats haben Sie genau eine Stimme und dürfen auch nur eine Person ankreuzen.
- Für den Kreistag haben Sie 70 Stimmen.
Achtung: Wie viele Stimmen Sie haben, steht oben auf dem jeweiligen Stimmzettel.
So können Sie wählen
Stimmen frei verteilen
Für den Stadtrat und den Kreistag können Sie Ihre Stimmen frei über den Stimmzettel verteilen und Personen bei verschiedenen Parteien und Wählergruppen ankreuzen. Das ist das sogenannte Panaschieren.
Außerdem können Sie einzelne Personen besonders unterstützen und ihnen nicht nur eine Stimme, sondern auch zwei, jedoch höchstens drei Stimmen geben. Dazu können Sie den Namen mehrfach ankreuzen oder Sie schreiben die Zahl der Stimmen (1, 2 oder 3) in das Kästchen neben den Namen. Das ist das sogenannte Kumulieren oder Häufeln.
Sie dürfen einer Person nicht mehr als drei Stimmen geben.
Liste wählen
Auch wenn Sie ein Listenkreuz setzen, können Sie den Wahlvorschlag noch nach Ihrem Geschmack verändern. Sie können zum Beispiel einen oder mehrere Namen streichen. Diese Personen erhalten dann keine Stimme. Außerdem können Sie Personen auf der angekreuzten Liste besonders unterstützen, indem Sie ihnen zwei oder drei Stimmen geben.
Liste wählen und zusätzlich Stimmen frei verteilen
Auch eine Mischform ist möglich: Sie können eine Liste wählen (mit und ohne Änderungen) und zusätzlich noch Stimmen frei verteilen, indem Sie einzelnen Personen von anderen Parteien und Wählergruppen bis zu drei Stimmen geben. Bei der Auszählung werden immer zuerst die frei verteilten Stimmen an die Einzelpersonen zusammengezählt. Die restlichen Stimmen bekommt dann die Partei oder Wählergruppe mit dem Listenkreuz. Dort werden sie an die Personen in der nummerierten Reihenfolge verteilt, bis alle Reststimmen aufgebraucht sind.
Achten Sie bitte genau darauf, dass Sie die erlaubte Stimmenzahl nicht überschreiten. Zu viele Stimmen machen den Stimmzettel ungültig!
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Bobingen wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 (42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Bobingen haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Bobingen eingetragen.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Am 26. Januar 2026 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie umgehend beim Wahlamt nach.
Informationen zur Briefwahl
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg. Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!
Briefwahlunterlagen dürfen frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin verschickt / zugestellt werden (ab Montag, 16. Februar 2026). Das ist unabhängig davon, wann Sie den Antrag stellen. In diesem Jahr erfolgt die örtliche Zustellung durch die Beschäftigten der Stadt Bobingen.
Bitte beachten Sie: Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse an.
Wenn Sie Briefwahl beantragen: Achten Sie auf Ihren Wahlschein! Sie bekommen keinen Ersatz, wenn Sie ihn verlieren.
Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl online beantragen. Das geht von Montag, 2. Februar bis Sonntag, 1. März 2026. Danach kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl ankommen.
Per Post beantragen
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern möchten, nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag frühzeitig ab. So haben Sie genug Zeit für den Rückversand. Bitte melden Sie sich spätestens bis Freitag, 6. März 2026, wenn Sie die Briefwahlunterlagen bekommen möchten. Wenn wir Ihren Antrag später (04.03.2026) erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig bekommen.
Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab Montag, 16. Februar 2026, persönlich abholen. Die Adresse steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Abholung ist bis Freitag, 6. März, 15 Uhr möglich. Sie können direkt vor Ort wählen, die Briefwahlunterlagen ausfüllen und abgeben.
Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Vollmacht für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten.
Häufig gestellte Fragen zur Briefwahl (FAQ):
Kann ich aus dem Ausland per Briefwahl wählen?
Auch wenn Sie im Ausland sind, können Sie Briefwahl machen. Wir schicken Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Bitte geben Sie die Adresse, wo Sie sind, zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in Bobingen an.
Bitte beachten Sie: Die Versandzeiten ins Ausland sind oft länger. Das gilt auch für den Versand aus dem Ausland.
Denken Sie daran, wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragen: Das Risiko für den Versand in das Ausland tragen Sie selbst!
Ich habe meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten. Was jetzt?
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert, aber nach fünf Tagen noch nichts erhalten haben, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an das Wahlamt. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab Montag, dem 16. Februar, verschickt / zugestellt werden dürfen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie bis Freitag, den 6. März 2026, 15 Uhr, im Wahlamt der Stadt Bobingen abholen.
Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen abgeben?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, dem 8. März 2026, um 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Nutzen Sie am Wahlwochenende den Behördenbriefkasten am Rathaus. Dort können Sie die Wahlbriefe bis Sonntag, den 8. März 2026, 18 Uhr einwerfen.
Bitte beachten Sie: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen abgeben. Sie können jedoch mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen, sofern Sie einen gültigen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) dabeihaben.
Dauer und Kosten (Gebührenrahmen)
- Wenn Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen mit der Post ans Wahlamt schicken, müssen Sie Porto bezahlen und Briefmarken verwenden.
- Den Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel können Sie ohne Briefmarke an das Wahlamt zurückschicken.
- Nur wenn Sie den Wahlbrief aus dem Ausland an das Wahlamt zurückschicken, müssen Sie das landesübliche Porto bezahlen.
Bekanntmachungen des Wahlleiters
- Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung der Sitzung des Stadtwahlausschusses zu Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge am 8. März 2026
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am 8. März 2026
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026
Rechtliche Grundlagen
- Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)
- Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO)
- Bayerisches Staatsministerium des Innern
Sie haben Fragen?
Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne. Rufen Sie die Wahlzentrale an unter 08234 8002-0 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlen@bobingen.de.
Sie erreichen die Wahlzentrale:
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
