Zugangseröffnung
Elektronische Kommunikation
Die Stadt Bobingen hat zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung den elektronischen Zugang nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) Art 3 (1) eröffnet. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die von der Stadt Bobingen publizierten E-Mail-Adressen. Die Stadt Bobingen eröffnet diesen Zugang für Bürger und Unternehmen nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen.
Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation
1. Die Stadt Bobingen nimmt E-Mails in den Formaten "Text" und "HTML" an.
1.1. E-Mail-Anhänge werden bei Schreiben in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:
- Textdateien im Format ANSI (*.txt)
- Microsoft Office Formate ohne Makros (docx, xlsx, ppt, pptx)
- Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
- Graphics Interchange Format (*.gif)
- Tag Image File Format (*.tif)
- Bitmap Pictures (*.bmp)
- Portable Network Graphics (*.png)
- Portable Document Format (*.pdf); einzig gültiges Dateiformat für formgebundene Schreiben
1.2. Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. Nicht lesbare Dateiformate werden nicht beachtet.
1.3. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros, Scripte, *.docm, *.xlsm, *.pptm …) verwendet werden.
1.4. Object Linking and Embedding (OLE, engl. Objekt-Verknüpfung und -Einbettung) – Objekte werden nicht akzeptiert (z.B. eingebettete Excel Tabellen).
2. E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 20 Megabyte angenommen.
3. Die Annahme von Dateien in den unter Ziffer 1.1. genannten Formaten, welche durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) wurden können aus Gründen der IT-Sicherheit nicht angenommen werden. Dies gilt für alle Archivformate (*.zip, *.7z, *.rar,* .gz,*. tgz …).
4. Die Stadt Bobingen bietet zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails in der Form DE-Mail an. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Alternativ bietet das Bayern Portal mittels Bayenr ID ein verschlüsseltes Kontaktformular an. Dies finden sie hier. Wir weisen darauf hin, dass auch bei Verwendung elektronischer Signaturen keine Verschlüsselung der übertragenen Inhalte erfolgt.
5. Die Stadt Bobingen bietet ein Kontaktformular im Internet via https an. Die Vertraulichkeit ist nicht durch zusätzliche Verschlüsselung ergänzt.
6. Die Stadt Bobingen verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden. Sollte dies fälschlicherweise geschehen, wenden Sie sich bitte an poststelle@bobingen.de .
7. Wird per E-Mail an die Stadt Bobingen herangetreten, geht die Stadt Bobingen davon aus, dass Sie mit der Kommunikation auf diesem Wege einverstanden sind und diese so stattfinden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
8. Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht. Es kann vorkommen, dass Inhalte unvollständig und verzögert ankommen. Überprüfen Sie also, ob für Ihre Zwecke das E-Mail tatsächlich die geeignete Versandart ist. Überprüfen Sie bei Nichterhalt Ihren Spam-Ordner oder melden Sie sich telefonisch.
9. Die Stadt Bobingen bietet Online-Services im Internet an, bei denen die Vertraulichkeit durch Verschlüsselung gesichert ist. Bitte verwenden Sie diese bevorzugt.