Leitfaden für Vereinsfeiern
- Ab wann muss eine Veranstaltung angezeigt werden?
- Was ist beim Thema Jugendschutz zu beachten?
- Was muss bei der Lebensmittelhygiene berücksichtigt werden?
Diese und viele weitere Fragen beschäftigen Vereine bei der Organisation von Feierlichkeiten und verursachen oftmals Verunsicherung bei den Vereinsmitgliedern und Ehrenamtlern.
Sollten Sie sich angesprochen fühlen, gibt es eine gute Nachricht: Die Bayerische Staatskanzlei hat einen Leitfaden für Vereinsfeiern zusammengestellt, der verständlich und übersichtlich rechtliche Fragen klärt, damit Sie auf der sicheren Seite bei der Organisation und Durchführung Ihrer Veranstaltung sind.
Hier finden Sie den Leitfaden.
Gerne können Sie Ihre Veranstaltung kostenfrei in unserem Veranstaltungskalender bewerben. Nutzen Sie hierzu das Formular zur Meldung von Veranstaltungen.