Nicht nur bei der Kommune selber, sondern auch bei Vereinen und Verbänden, Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen entstehen Akten und andere Gegenstände, die für die Ortsgeschichte von Bedeutung sind.
Das Stadtarchiv übernimmt die Aufgabe, diese Nachlässe und Schenkungen sowie die sogenannten Nichtkommunalen Überlieferungen dauerhaft der Nachwelt zu erhalten.
Die Nutzung dieser Bestände richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Datenschutzes und der jeweils geltenden Archivsatzung. Auf Wunsch kann die Nutzung durch Dritte aber auch vertraglich erweitert oder eingeschränkt werden.