Hochwasserhilfen 2024

Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse in den vergangenen Tagen enorme Schäden erlitten haben, hat die Bayerische Staatsregierung ein vorläufiges Sonderhilfekontingent in Höhe von zehn Millionen Euro für Schwaben zur Verfügung gestellt. Auf den Landkreis Augsburg entfällt davon ein Betrag in Höhe von einer Million Euro. 

  • Der Antrag auf Soforthilfe Haushalt/Hausrat für Privathaushalte kann ab sofort über dieses Online-Formular beim Landkreis Augsburg eingereicht werden. 
  • Der Antrag auf Soforthilfe bei Ölschäden an Gebäuden auf Soforthilfe bei Ölschäden an Gebäuden kann ab sofort über dieses Online-Formular beim Landkreis Augsburg eingereicht werden.
  • Der Antrag auf Härtefonds Finanzhilfen kann ab sofort unterschrieben beim Landkreis Augsburg eingereicht werden. Antrag und Richtlinie sind bei den Downloads in der rechten Spalte zu finden.

Alternativ können die Anträge auch postalisch an die Adresse Landratsamt Augsburg, Hochwasserhilfen – Fachbereich 12, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg gesendet werden. Die Antrags-Formulare zum Download, die entsprechende Soforthilfe-Richtlinie sowie die Datenschutzerklärung sind bei den Downloads in der rechten Spalte zu finden. 

Ausführliche Informationen zu den Hochwasser-Soforthilfen finden Interessierte online unter www.landkreis-augsburg.de/hochwasserhilfe.